Die Rechnung bitte!

Garten Team

Einen Garten umzuziehen ist eine aufwendige und teure Angelegenheit. Alle Anlagen müssen abgebaut, nicht mehr nutzbares Material wie alte Paletten entsorgt, Baumaterial, Erde und Aufbauten wie z.B. der Werkstattcontainer transportiert werden. Am neuen Standort kommen u.A. Baustellensicherung, Anschlüsse und Leitungen für Strom und Wasser und der gesamte Aufbau zu den Ausgaben dazu. Zusätzlich muss die gesamte Planung einkalkuliert werden.

Als das Thema Umzug vor einigen Jahren erstmals im Raum stand war schnell klar: Die Kosten für einen kompletten Rückbau und Neuaufbau können wir als gemeinnützige Organisation nicht alleine stemmen. Um uns zu unterstützen wurde im Haushaltsplan 2020/2021 von der Berliner Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) Zuwendungen für das himmelbeet und auch die Prinzessinnengärten eingeplant. Um diese Gelder abrufen zu können, müssen allerdings einige Bedingungen beachtet werden.

Haushaltsjahre & öffentliche Gelder

Auch in diesem Aspekt war leider Zeit unser größter Gegner. In den Haushaltsplänen des Senats wird festgesetzt, welche Budgets den verschiedenen Politikbereichen für welche Verwendungszwecke in einem bestimmten Jahr zur Verfügung stehen. Die eingeplanten Gelder sind damit immer an das jeweilige Kalenderjahr gebunden. Das bedeutet für uns: Alle Leistungen, die wir von den Senatsgeldern bezahlen wollen, müssen bis zum 31. Dezember erbracht sein. Danach verfällt unser Anspruch auf noch nicht ausgegebene Mittel.

Bis wir auf die Gelder zugreifen konnten, musste ein mehrwöchiger Prozess durchlaufen werden. Zuerst wurde von uns ein detaillierter Antrag mit einer Finanztabelle ausgearbeitet. Für die Prüfung des Antrags braucht es Bearbeitungszeit. Nach der offiziellen Bewilligung dauert es wiederum, bis die Mittel auch wirklich verfügbar sind. Zur Einordnung: am 26. Oktober haben wir unseren Antrag beim SenUVK eingereicht. Am 23. Dezember sind die bewilligten Zuwendungen auf dem himmelbeet Konto eingegangen.

Gleichzeitig sollten wir im November schon die Fläche geräumt haben. Alle akuten Umzugsmaßnahmen wie z.B. Altholzentsorgung mussten wir aus unseren begrenzten Rücklagen vorstrecken. Vor dem Zuwendungsbescheid am 3. Dezember erfolgten alle Auslagen ohne Gewähr, sie später erstattet zu bekommen.

Was bleibt für 2022?

Parallel zum Zuwendungsbescheid haben wir auf die Nutzungsgenehmigung für die neue Fläche gewartet. Wir konnten zwar unsere Materialien auf die neue Fläche transportieren, bauliche Maßnahmen durften aber ohne die Genehmigung noch nicht durchgeführt werden. Da Baufirmen für größere Vorhaben einen gewissen Vorlauf benötigen, war die Zeit zwischen der Absichtserklärung und dem Jahresende ohnehin knapp bemessen.

Das heißt, wir müssen u.A. Strom- & Wasseranschlüsse, Material zur Baustellensicherung und alle Maschinen für den Aufbau selbst bezahlen. Eine dicke Summe, die da auf uns zukommt! Ob die Möglichkeit besteht, in 2022 erneut Zuwendungen zu erhalten, bleibt erst mal unklar. Durch die Neuwahlen des Berliner Abgeordnetenhauses im September 2021 ist der Haushaltsplan für 2022/23 noch nicht bestätigt. Es herrscht vorerst eine Haushaltssperre, voraussichtlich bis Mitte des Jahres. Bis die Etats beschlossen sind, werden keine Zuwendungen erteilt. Zu spät, um rechtzeitig zur Gartensaison die notwendige Infrastruktur zu bauen!



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