Verzögerungen & Auflagen

Garten Team

Nachdem es 2021 nicht mehr mit der Ausnahmegenehmigung vom Straßen- und Grünflächenamt (SGA) geklappt hat, sind wir hoffnungsvoll ins neue Jahr gestartet. Immer mehr zeichnete sich jedoch ab, dass der Prozess noch etwas andauern könnte.

Ein ganzes Stück weniger

Am 6. Januar fand ein Treffen mit Frau Miersch (BA Mitte, Spielplatzentwicklung), Herr Götte (BA-Mitte, SGA Fachbereich 2), Herr Kluck (BA-Mitte, SGA), Herr Besançon (BA-Mitte, Umwelt- und Naturschutzamt), Vertreter*innen des himmelbeet und Herr Bayer (Umweltgutachter) auf der neuen Fläche statt. Dabei wurde uns mitgeteilt, dass die Projektfläche des himmelbeet auf einen Teilbereich der Gesamtfläche begrenzt wird. Das nördliche Waldstück soll als naturnaher Spielwald erhalten werden. Auch der existierende Spielplatz bleibt erstmal in seiner jetzigen Form bestehen.

Das wirft unsere Vorhaben ziemlich durcheinander. In unserem Antrag ans SGA waren z.B. Werkstatt und Lager auf den Lichtungen im Waldbereich vorgesehen. Die Anpassungen kosten nicht nur Zeit - auch unser Platz wird dadurch deutlich weniger. Zum Vergleich: in der Ruheplatzstraße standen dem himmelbeet ca. 1700m² zur Verfügung. Die neu definierte Projektfläche beträgt nur ca. 1400m² - und davon ist ein Streifen an den S-Bahn-Gleisen wegen des Baumbestands kaum nutzbar. Das Tetris spielen auf dem Lageplan wird schwierig.

Auslagerung auf die Straße

Werkstatt- und Bürocontainer, sowie unseren Bauwagen bekommen wir so nicht mehr auf der Wiese untergebracht, ohne Boden damit zu versiegeln und Platz für Beete wegzunehmen. Deshalb soll die Straße als Stellplatz genutzt werden. Dafür muss eine Straßensondergenehmigung erwirkt und die Verkehrssicherheit gewährleistet werden. Wir finden es gut Straßenland für Lagerorte zu verwenden. Aber wieder - weiterer Zeit- und Kostenaufwand.

Weitere Auflagen

Auch andere Bedingungen erfordern neue Lösungen. Da die Garten- Grenzstr. eine öffentliche Grünfläche ist, muss und soll der Öffentlichkeit ganzjährig Zugang möglich sein, auch bei Schlechtwetter. Bis jetzt gab es im himmelbeet montags einen Ruhetag. Lösungen für die zusätzliche Betreuung müssen einkalkuliert werden.

Es stellt sich außerdem heraus, dass eine Ausnahmegenehmigung normalerweise für max. 2 Jahre ausgestellt werden kann. Danach muss ein Antrag auf Verlängerung eingereicht werden. Ohne langfristige Absicherung wären wir wieder in einer ähnlichen Situation wie in der Ruheplatzstraße.  Vom Regen in die Traufe?

Die größte Frage blieb allerdings der Punkt der Folgenbeseitigung - eine Art Kaution, damit das SGA den Grundzustand der Fläche wieder herstellen kann, in dem Fall, dass das Projekt wieder gehen muss. Die Details dazu haben wir hier noch einmal zusammengefasst.

Die Zeit rennt

Alle diese neuen Informationen und Planänderungen wirken sich erheblich auf unsere Kapazitäten aus. Je später wir die Genehmigung bekommen, desto später können wir mit dem Aufbau in der Gartenstraße beginnen und das Café eröffnen. Durch einen verschobenen Saisonstart und die gebundenen Kräfte fallen Einnahmen aus Pacht, Cafébetrieb und Bildungsaufträgen weg, die normalerweise das Projekt erhalten. Eine prekäre Lage!

 

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